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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern robert12
30.08.2005, 08:55 Uhr

Laternenunfall

Bin gestern um 15:10 gegen eine Laterne gefahren weil mir kurzzeitig schwindelig war die Polizei kam nahm den Unfall auf. Meine Frage ist jetzt, da ich noch in der Probezeit bin was passiert jetzt weiter bekomme ich Punkte dafür?
Das ich die Laterne zahlen muss das ist mir klar.

Eine weitere Frage wäre ich hatte damals vor 5 Jahren schon mal einen Führerschein den musste ich jedoch abgeben weil ich zu schnell gewesen bin in der Probezeit und dann nich zur Nachschulung gegangen bin. Wird die Probezeit von damals auf die Probezeit von heute angerechnet? Damals hatte ich den FÜhrerschein 1 1/2 jahre und jetzt habe ich ihn auch seit 1 1/2 Jahren Unfallfrei.

Für beide Antworten wäre ich sehr dankbar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
08.09.2005, 17:55 Uhr

zu: Laternenunfall

wie das angerechnet wird weiß ich nciht, aber nachdem du bei der laternenpfahlgeschichte ja keine fahrerflucht begangen hast dürfte es mit ner verwarnung und dem bezahlen der laterne enden. hatte schonmal nen ähnlichen fall..............

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren