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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern _daggi_
27.08.2005, 21:33 Uhr

Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer weiss, wo das steht, in welchen Vorschriften:

Geschwindigkeitsbegrenzung mit Gefahrenschild?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.08.2005, 21:39 Uhr

zu: Geschwindigkeitsüberschreitung

§ 41 Abs. 2 Nr. 7: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.08.2005, 22:46 Uhr

zu: Geschwindigkeitsüberschreitung

georg spricht übrigens von der StVO :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.08.2005, 17:25 Uhr

zu: Geschwindigkeitsüberschreitung

erste Frage: Mit dem "Solo- Schild" beginnt ein Streckenverbot, das erst durch ein Aufhebungszeichen aufgehoben wird. Daher gelten die 40 auch nach der Baustelle.

zweite Frage: Das Streckenverbot endet mit dem Schild "40 km/h". Das wiederum endet in diesem Fall nach der Baustelle. Wenn dann kein neues Streckenverbot angezeigt wird, gelten die 100 km/h.

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