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 durbanZA
25.08.2005, 19:51 Uhr
zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!
Ist der Bußgeldbescheid an Dich gerichtet? Wieviel sollst Du denn zahlen? Über 21 km/h drüber?
 durbanZA
25.08.2005, 19:53 Uhr
zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!
Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, ist keine Verurteiluing mäöglich, es kann ausschließlich der Täter belangtz werden, wenn der nicht ermittelt wird, dann fällt die ganze Sache ins Wasser.
Allerdings bekommst Du nur eine minderwertige Kopie des Photos zugeschickt. Das Bild, das den Behörden zur Verfügung steht, ist sehr viel besser.
Und die Tatsache, daß Du einen Bußgeldbescheid bekommen hast, ist schon ein Anzeichen dafür, daß das Original besser ist, sonst hätte man ja zuerst den Halter, Deinen Mann, angeschrieben.
mfg durban
 Viviane
25.08.2005, 21:34 Uhr
zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!
geht das schon wieder los? bei 30 euro sind die kosten doch im endeffekt bei einem widerspruch höher, als wenn ihr einfach bezahlt, und der ganze aufwand steht in keinem verhältnis zum bußgeld. stellt euch net so an und zahlt!
(abgesehen davon dürfte das auto zu erkennen sein, also kennzeichen, und wenn ihr keinen nennen könnt, von dem ihr behauptet, er wäre gefahren, müsst ihr so und so zahlen.)
 Wildwechsel
25.08.2005, 21:41 Uhr
zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!
Viviane: Was meinst du denn als routinierte Widerspruchskostenschätzerin, was so ein Widerspruch kostet? Der zweite Teil ist Unsinn, belangt wird nicht der Halter, sondern der Fahrer, und dem muss nachgewiesen werden, dass er es war.
 Viviane
25.08.2005, 23:22 Uhr
zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!
nach der logik würde überhaupt nie einer bezahlen, so genau sind die fotos schließlich auch nicht.
es ging mir nicht darum, was es sie kostet, sondern was es den staat kostet, und da sie ja schließlich tatsächlich zu schnell gefahren ist, finde ich es schlichtweg assozial, sich jetzt drücken zu wollen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte
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Es kommt
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig
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