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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chr15t1n
15.08.2005, 16:56 Uhr

Ab wann...

Halllo Ihrs,

Ich habe da mal eine Frage und zwar will ich bald mit meinem Mofa Führerschein beginnen, bin jedoch erst 14! Ein Freund von mir meinte, dass man mit der Prüfungsbescheinigung 3 Monate vor dem 15 Geburtstag schon damit anfangen könnte /kann. Nun wollte ich vor meinem Gang zur Fahrschule wissen, ob das auch so richtig ist!?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
mfg Chr15t1n

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
15.08.2005, 17:24 Uhr

zu: Ab wann...

Die Mofa-Prüfung kann man frühestens 6 Wochen vor Erreichen des 15. Geburtstages ablegen - so ist es zumindest in NRW. Die Prüfbescheinigung wird - sofern bestanden - auch gleich ausgehändigt, nur fahren darf man damit noch nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt