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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
10.08.2005, 11:15 Uhr

zu: Wie hoch steigt meine Versicherungsprämie?

Wenn du Glück hast, kommst du auf die nächste Stufe mit (meistens) 155 % Haftpflicht und 125 % VK, wenn du aber Pech hast wirst du auf SF Klasse 0 mit 230 % Haftpflicht und 135 % VK gestuft.

Der Sprung von SF 1/2 auf 0 wäre natürlich bitter. Denn dann hast du wie ein Anfänger ohne besondere Regelung etwa das doppelte für die Haftpflicht zu zahlen als jetzt.

Hoffen wir mal, dass es nicht so schlimm kommt.

PS: Wenn der Schaden nicht so fürchterlich groß ist, wäre es auch möglich das Geld für die Schadensregulierung nachträglich an die Versicherung zurückzuzahlen um der Hochstufung zu entgehen. Das kann dich im Endeffekt billiger kommen, als die Extrakosten durch die Hochstufung. Sprech mal mit deiner Versicherung darüber.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orso
12.08.2005, 20:01 Uhr

zu: Wie hoch steigt meine Versicherungsprämie?

@Ringo
bist Du besoffen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rebell TF
13.08.2005, 14:54 Uhr

zu: Wie hoch steigt meine Versicherungsprämie?

Wenn die Frau zahlt hätte ich gern ein Foto und die Telefonnummer der Frau...... :-X

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Ich darf schon jetzt abbiegen

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h