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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jaina
03.08.2005, 17:28 Uhr

Einbahnstraßen

Und zwar ich mache gerade meinen führerschein und habe schon viele fahrstunden hinter mir. jetzt fahr ich häufig in 30er zonen und natürlich gilt die regel rechts vor links. wenn ich fahre, dann passe ich auf diese straßen auf und halte notfalls an. jetzt zu meiner frage muss ich auch in einer 30er zone, wenn eine einbahnstraße da ist anhalten oder kann ich einfach weiterfahren, weil daraus sowieso keiner rausfährt???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.08.2005, 17:40 Uhr

zu: Einbahnstraßen

Anhalten mußt Du ja generell an RvL- Kreuzungen nicht, Du mußt Dir nnur sicher sein, daß Du keinen behinderst. Rechtlich gesehen mußt Du auch damit rechnen, daß sich andere Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrsregeln halten und auch aus einer Einbahnstraße falschrum kommen könnten. Radfahrer mißachten Einbahnstraßen sehr gerne. (Ich geb ja zu, ich auch, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin :))
Du mußt also Deinen Verpflichtungen nachkommen und auf aus der Einbahnstraße kommende Verkehrsteilnehmer achten. Wenn Du dazu anhalten mußt, mußt Du das tun. Ggf. Mußt Du natürlich auch mit Fahrzeugen rechnen, die Sonderrechte gemäß § 35 StVO in Anspruch nehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Links weiterfahren

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit