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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnurri88
31.07.2005, 17:32 Uhr

Führerschein ab 17

Hallo!
Ich werde im Oktober 17. Wenn ab 1.9. der Führerschein ab 17 gilt, dann kann ich ja ab September in die Fahrschule gehen? Wie ist das dann, wenn ich im Oktober ´06 18 werde, kann ich diesen Führerschein automatisch als "richtigen" Führerschein benutzen oder muss ein neuer beantragt werden?
Danke!
Grüße Schnurri88

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel
31.07.2005, 22:03 Uhr

zu: Führerschein ab 17

Du bekommst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, die du dann wenn du 18 wirst beim Straßenverkehrsamt (StVA) wieder abgeben musst und dann deinen Kartenführerschein ausgehändigt bekommst. Solange gilt die Prüfbescheinigung und der Personalausweis zusammen.

Anmelden kannste dich schon, und ab 01.09. können dann deine Papiere (Sehtest, Erste Hilfe, Passbild und Antrag) beim StVA abgegeben werden.

Gruß

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte

Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?

Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss

Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten