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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnurri88
31.07.2005, 17:32 Uhr

Führerschein ab 17

Hallo!
Ich werde im Oktober 17. Wenn ab 1.9. der Führerschein ab 17 gilt, dann kann ich ja ab September in die Fahrschule gehen? Wie ist das dann, wenn ich im Oktober ´06 18 werde, kann ich diesen Führerschein automatisch als "richtigen" Führerschein benutzen oder muss ein neuer beantragt werden?
Danke!
Grüße Schnurri88

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel
31.07.2005, 22:03 Uhr

zu: Führerschein ab 17

Du bekommst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, die du dann wenn du 18 wirst beim Straßenverkehrsamt (StVA) wieder abgeben musst und dann deinen Kartenführerschein ausgehändigt bekommst. Solange gilt die Prüfbescheinigung und der Personalausweis zusammen.

Anmelden kannste dich schon, und ab 01.09. können dann deine Papiere (Sehtest, Erste Hilfe, Passbild und Antrag) beim StVA abgegeben werden.

Gruß

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- als Erster abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung