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18.07.2005, 10:22 Uhr

Quad in Griechenland

hallöchen

folgendes problem:
mein 17 jähriger Cousin hat sich in Griechenland ein Quad ausgeliehen und hat damit einen Unfall gebaut; = Totalschaden

Jetzt sind meine beiden Fragen:
- durfte er überhaupt mit dieser Maschine fahren, denn soweit ich weiß gelten diese 50 ccm Quads als Motorrad, oder?
Er ist zwar im Besitz eines Fürhrerscheins hier in Deutschland, der es ihm erlaubt 50ccm Roller oder ähnliches zu fahren aber doch keine Motorräder?

- Und er soll jetzt den Preis des Quads bezahlen, von daher noch eine Frage: stimmt es wiklich dass in Griechenland die Autos und Motorräder teurer sind als in Deutschland, weil der Zoll noch so viel draufschlägt.

Ihr würdet mir und meinem verzweifelten cousin wirklich helfen.

Vielen lieben Dank.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.07.2005, 15:16 Uhr

zu: Quad in Griechenland

Fahren durfte er mit dem Quad wohl schon, weil (vermutlich) auch in Griechenland dafür nur die Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich ist. Und der Vermieter wird sich vorher doch bestimmt den Führerschein angesehen haben.

Den Schaden muss er zahlen, wenn er ihn selbst verursacht hat und keine Kasko-Versicherung abgeschlossen hatte. Falls er noch irgendwelche schriftlichen Unterlagen (Mietvertrag) hat, soll er da mal nachsehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
18.07.2005, 15:24 Uhr

zu: Quad in Griechenland

@Georg: Klasse B mit 17 ?? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.07.2005, 15:29 Uhr

zu: Quad in Griechenland

Oh, das Alter habe ich überlesen. Ich sah nur "Er ist zwar im Besitz eines Fürhrerscheins hier in Deutschland". Dann dürfte der Cousin wohl nur die Klasse M haben, mit der er zumindest nach deutschem Recht das Quad nicht hätte fahren dürfen. Ob es da eine Spezialregelung in Griechenland gibt, weiß ich allerdings nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

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