Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JF
15.07.2005, 14:24 Uhr

Mexikanischer Fuehrerschein auch 1 Jahr in Dtl.gueltig?

Hallo,
meine Cousine aus Mexiko komt fuer ein Jahr nach Dtl. So vielich weiss, darf sie 6 Monate mit ihrem mex. Fuehrerschein hier fahren. Was ist ab dem 6. Monat? Koennte sie mit einem internationalem Fuehrerschein auch laenger Fahren? Oder muss sie diesen in einen dt. umschreiben und ggf. auch noch Pruefungen ablegen?
Vielen Dank
JF

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.07.2005, 14:51 Uhr

zu: Mexikanischer Fuehrerschein auch 1 Jahr in Dtl.gueltig?

Deine Cousine darf auf jeden Fall mit ihrem mexikanischen Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren. Die Behörde kann diese 6 Monate auf 12 Monate verlängern, wenn deine Cousine nicht länger als 1 Jahr in D bleibt, was ja nach deiner Schilderung zutrifft. Sie sollte also ca. 5 Monate nach ihrer Ankunft in D diese Fristverlängerung auf 12 Monate bei eurer zuständigen Führerscheinstelle beantragen, dann kann sie das ganze Jahr, das sie hier ist, mit ihrem mex. FS fahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird