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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:05 Uhr

Wieviele darf ich mitnehmen ?

Hallo, ich habe noch die alte Führerscheinklasse 3 und würde mal wissen wiviele Leute ich in einem Kleintransporter mitnehmen darf. Ich habe schon ein wenig rumgesurft, aber es gibt viele unterschiedliche Aussagen ... Ein Hinweis auf die rechtliche Regelung wäre auch nicht schlecht ;-)

Danke !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:30 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Das bedeutet, einen Wagen mit 10 Sitzpläzen darf ich nicht fahrene gal wieviele Personen drin sind und einen Wagen mit 4 Sitzpläzen darf ich aber mit 5 fahren ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:40 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Danke schön, ich hatte das schon so verstanden, finde es aber irgendwie unlogisch ... egal, vielen Dank für Eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:50 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Ja, scheint wohl so. Sind denn eigentlich diese Kleinbusse von VW u.s.w. darauf ausgelegt? Sprich, die haben höchstens 9 Sitzplätze?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
08.07.2005, 10:39 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:03 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Das nennt sich dann für einen Inhaber der Klasse B "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:29 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Eine Ausnahmeregelung für Werkstattpersonal gibt es auch heute noch in der FeV. Dort heißt es: "Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."

Die zul. Gesamtmasse ist aber immer zu beachten. Und außerdem gilt das nicht für Inhaber der Klasse B, denn dort ist bei 9 Sitzplätzen immer Schluss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit vermindern

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren