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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
05.07.2005, 08:02 Uhr

Verkehrspsychologische Beratung

Hey ho!

Wenn man eine verkehrspsychologische Beratung gemacht hat und auch die 2 Punkte in Flensburg abgezogen worden sind, aber man hatte in der Zeit noch eine Bußgeldsache laufen.

Können die Landkreise oder sonst wer diese Punkte wieder nichtig machen in Flensburg?

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Der Ötz
05.10.2005, 17:57 Uhr

zu: Verkehrspsychologische Beratung

Hey hey,

soweit ich weiß, kann man diese Beratung nur alle fünf Jahre machen, um so den Punkteabzug zu erhalten. Weitere Maßnahmen für den Punkteabbau gibt es meines Wissens nicht. Du kannst aber auch dein Punktekonto auffüllen bis zum Führerscheinentzug und holst ihn dir dann wieder. Dann ist dein Punktekonto wieder leer. Oder du fährst einfach mal zwei Jahre vernünftig. Dann ist dein Konto auch wieder leer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Seen

An Flussläufen

In Moorgebieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld