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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heidsch
04.07.2005, 15:01 Uhr

wie is das in der probezeit?

hi alle zusammen,
hab jetzt seit ca 2 monaten meinen führerschein, wurde vor 3 wochen an ner roten ampel geblitzt, bin dummerweise vor nem polizeiauto beim grünen pfeil abgebogen ohne anzuhalten (standen ein stück weg, weiß nich ob sie´s gesehn haben) und hab heute ein knöllchen wegen falschparken gekriegt. was kommt jetz so auf mich zu ??? hab ich meinen führerschein überhaupt noch? und gibs punkte für falschparken??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
04.07.2005, 16:55 Uhr

zu: wie is das in der probezeit?

Rote Ampel überfahren ist ein A-Verstoß - heißt also:

Bei unter 1 Sekunde Rot:
50 € + 3 Punkte+ Nachschulung + 4 Jahre Probezeit statt 2 Jahren

Bei über 1 Sekunde Rot:
125 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + Nachschulung + 4 Jahre Probezeit

Und die Gute Nachricht:
Für's Falschparken gibt's keine Punkte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
04.07.2005, 19:39 Uhr

zu: wie is das in der probezeit?

"Und die Gute Nachricht:
Für's Falschparken gibt's keine Punkte... "


Vertu dich mal nicht. Man kann in besonderen Fällen auch mit 40 Euro und einem Punkt bestraft werden, wenn man z.b. eine Feuerwehrzufahrt zuparkt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Ich muss warten

Das Mofa muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit