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01.07.2005, 01:28 Uhr

Schild "angefahren"

Hallo, vor etwa einer Woche habe ich Schild "angefahren". Ist, so blöd sich das auch anhört, beim vorwärts einparken passiert. Habe wohl nicht richtig aufgepasst. Es handelt sich um ein Vorfahrtschild. Ich habe es "kaum" berührt, an meinem Auto ist kein Schaden entstanden und das Schild steht nur minimal schräg (man muss wirklich genau hinsehen um es zu merken). Hätte ich das melden müssen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
03.07.2005, 13:50 Uhr

zu: Schild "angefahren"

»sondern? der rechte winkel in der quadratur des kreises? ;-) berichtige mich! «

Nun, der rechte Winkel der eigentlichen Schildfläche zur Fahrtrichtung auf der Strasse dürfte damit gemeint sein.
Gruß
Andreas

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Zu dichtes Auffahren

Unerwartet starkes Bremsen

Unaufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf spielende Kinder achten

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt