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01.06.2005, 10:34 Uhr

Frage zu PUNKTEREDUZIERUNG

Hallo,
Hätte eine Frage zu folgender Sachlage:
Bekam vor ca einem halben Jahr 12 Punkte wegen fahren ohne Fahrerlaubnis in mehr als zwei fällen. Das wurde mir allerdings noch nicht offiziell mitgeteilt und auch nicht auf punkteabbaumöglichkeiten usw hingewiesen . Jetzt wurde ich mit 33 km/h zu schnell geblitzt. (Ausserorts kfz mit anhänger) Also 3punkte +1Monat Fahrverbot. Machtr zusammen 15 P
Nach §4 (5) STVG sollte ich also nur 13 punkte bekommen, oder?
Oder gibts da probleme wegen vorhergehender straftat/Zeitabstand?
Und wie weise ich die behörde darauf hin?

§4 (5) STVG:

(5) 1Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert.

Danke schonmal,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

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Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs