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12.05.2005, 10:12 Uhr

Geldbuse statt Fahrverbot

Tach! :-)

Habe Fahrverbot für einen Monat, könnte aber einen Bescheid haben von meinem Chef, dass er mich entlassen muss, wenn ich keinen Führerschein mehr habe und könnte somit mehr Geldbuse haben aber keinen Fahrenzug.
Wieviel meint ihr, muss ich dann mehr zahlen?

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12.05.2005, 12:04 Uhr

zu: Geldbuse statt Fahrverbot

Aha!
Naja, da müsste ich mit ihm nocheinmal reden. Aber mich würde ja interessieren, wieviel eine doppelte Geldbuse im Fall "einem Monat" kostet, weil wenn ich von diesem Geld mit dem Taxi fahren kann, dann brauch ich nicht meinen Chef wuschig zu machen...

??

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12.05.2005, 12:38 Uhr

zu: Geldbuse statt Fahrverbot

Naja, die Frau im Landratsamt hat gemeint, wenn ich etwas Schriftliches von meinem Arbeitgeber hätte, müsste das nicht über das Gericht laufen.
Natürlich werde ich mir die nächsten 4 Monate mal anschaun und versuchen es auf die Ferien und auf meinen Urlaub zu verlegen.
Und wenn es nicht allzuviel ausmacht, bzw ich eine mögliche Lösung finde werde ich versuchen ohne Führerschein auszukommen.
Die Busverbindungen sind hier nähmlich so knapp, dass es eigentlich unmöglich ist meine Termine einzuhalten.
Meinen Chef werde ich natürlich nur im Notfall bitten dieses Formular für mich tatsächlich zu schreiben. Wollte nur mal wissen, was da ungefähr auf mich zukommt, danke DRIVE... :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit