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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sabinchen24680
06.05.2005, 14:07 Uhr

Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Hallo!
Ich habe einen Unfall verursacht, folgende Ordnungswidrigkeit wurde mir genannt: "Verkehrsunfall mit Sachschaden durch Einfahren in Einmündungsbereich über abgesenkten Bordstein hinweg!"
Am Unfallord hat mir die Polizei gesagt, es entsteht ein Bußgeld von 35 Euro, was ich zahlen muss, da ich Schuld bin, jetzt folgt noch eine Anhörung von mir, dem Verkehrsteilnehmer und Zeugen.
Wird jetzt auch meine Probezeit verlängert, bekomme ich Punkte, muss ich eine Nachschulung machen?
Ich hoffe auf eine Antort von irgendwem, bin nämlich fix und fertig!
Danke *SABINE*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.05.2005, 14:23 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Also... so wie Du die Sache beschreibst gab es bei dem Unfall weder zu Personenschaden, noch zu größerem Sachschaden.
Daher wird Dir, wie der Polizist gesagt hat, ein Verwarnungsgeldangebot über 35 Euro gemacht.

Wenn Du das bezahlst, bist Du nochmal ganz knapp an der Probezeitverlänergung und Nachschulung vorbeigeschrabbt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sabinchen24680
06.05.2005, 16:36 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Also der Sachschaden ist schon relativ hoch, bin knapp am Totalschaden bei meinem Auto vorbei. Also der Schaden liegt sicher bei insgesamt 3000 bis 4000 Euro! Aber Personenschaden war zum Glück keiner! Ich musste die 35 Euro noch nicht bezahlen, wird jetzt erst geklärt, ob es wirklich dabei bleibt?
Danke für die schnelle Antwort!
Liebe Grüße *SABINE*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.05.2005, 17:37 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

BKat Nr 47.1: »Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet - mit Sachbeschädigung« => 35 €, und damit keine Folgen für die Probezeit da unter 40 €.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sabinchen24680
07.05.2005, 14:20 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Oh, vielen vielen Dank, da bin ich jetzt schon viel beruhigter! Ich hoffe das bleibt wirklich dabei, da die Polizei mir noch keinen Bescheid bzw. anders das Geld von mir eingefordert hat!
Ist das also trotzdem normal, dass die noch eine Anhörung machen?
Danke für die schnellen Antworten!!
Liebe Grüße *SABINE*

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen