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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Petra
02.05.2005, 09:14 Uhr

Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

Mein 16jähriger Sohn hat seit 3 Wochen den FS A1. Durchaus verlässlichen Quellen zu folge, ist das EU-Führerscheinrecht bei Minderjährigen von den Entscheidungen der jeweiligen Staaten abhängig. So verbietet z.B. Österreich minderjährigen mit entspr. FS und gedrosselten Maschinen das Befahren der österreichischen Straße. Klartext: Ab Grenze wird geschoben.
Jetzt hörte ich, dass es die Niederländer auch so handhaben würden. Kennt sich da jemand aus?
Bitte keine liebgemeinten Tipps wie: Lass dich nicht erwischen!
Danke für eure Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kay
10.12.2005, 14:37 Uhr

zu: Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

A1 Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw/15 PS. Wenn unter 18 Jahren: Drosselung des Fahrzeugs auf 80 km/h notwendig.

In Belgien, Niederlande und Österreich erst ab 18 Jahren anerkannt, auch bei Transitfahrten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- zum Überholen ausschert

- plötzlich beschleunigt

- seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen