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01.04.2005, 15:17 Uhr

Geschwindigkeitsbegrenzung fuer Fahranfaenger

Hallo!

Einige haben es ja sicher schon in den Nachrichten gesehen:
Eine generelle Geschwindigkeitsbeschraenkung fuer Fuehrerschein-Neulinge in der Probezeit ist beschlossene Sache!

Das neue Gesetz, welches ab 1.Juni 2005 gueltig sein wird, und eine Umsetzung europaeischer Richtlinien in nationales Recht darstellt, regelt folgendes:

Die Probezeit fuer Fahranfaenger wird generell auf drei Jahre verlaengert. Waehrend dieser Zeit duerfen die Fuehrerscheinneulinge eine Hoechstgeschwindigkeit von 60 km/h ausserorts und 35 km/h innerorts nicht ueberschreiten. Autobahnen duerfen in der Probezeit ueberhaupt nicht mehr benutzt werden. Desweiteren duerfen in der Probezeit auch keine Passagiere mehr mitgenommen werden.

Naja. Ich halte da ja nichts von, aber Gesetz ist Gesetz, wir werden uns wohl damit abfinden muessen.

Kleiner Trost: In Frankreich und Italien duerfen Fahranfaenger in den ersten drei Jahren gar nur 50km/h fahren, innerorts 25km/h.

Quelle: EurRichtl. ZB/2505-A, Anlagen 2b bis 2f, sowie Bundesamtsblatt, Ausgabe 03/05, Seite 12-14.

Viele Gruesse,
FLiszt

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01.04.2005, 15:24 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung fuer Fahranfaenger

Ich kanns auch nicht mehr sehen - in jedem Forum mindestens einer, der langeweile hat, gell Fliszt? :D:D

Selbst der Aprilscherz der Oldtimer-Markt ist nicht mehr das, was er mal war...

Gruß,

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
01.04.2005, 15:46 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung fuer Fahranfaenger

Harrharrharr. Dreimal musste ich das Hemd wechseln so habbich geschwitzt vor Lachen...

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