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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biketunE
14.03.2005, 20:18 Uhr

T-Klasse ab 18. - mit 12,5t ?

Hallo!

Mache gerade meinen B Führerschein. Meine Frage ist ob ich den T - Führerschein machen kann um mit einem landwirtschaftlichen eingesetzten Traktor bis 12,5t eingetragen fahren kann? wenn nicht dann mit 7,5t? hab nichts gefunden hier im forum...achja schlepper fährt 50km/h...bin ja dann aber 18...deshalb kein problem..

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2005, 20:26 Uhr

zu: T-Klasse ab 18. - mit 12,5t ?

Du darfst (wenn du über 18 bist) mit Klasse T "Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)" fahren.

Das Gewicht ist egal. (Und unter 18 dürfest du nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biketunE
14.03.2005, 20:29 Uhr

zu: T-Klasse ab 18. - mit 12,5t ?

achwas? das wusste ich gar nicht...was müsste ich dann machen, neben dem B Führerschein? Wieviel Stunden Theorie und ne extra Prüfung? Prüfung Praxis: Fahre ich da mit meinem Gerät?
danke schonmal!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern brumbrumbene
08.04.2005, 21:27 Uhr

zu: T-Klasse ab 18. - mit 12,5t ?

hi

mit wie viel jahren könnte ich einen bulldog führerschein machen ?

wieviel würde der kosten?


brumbrum

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
09.04.2005, 02:45 Uhr

zu: T-Klasse ab 18. - mit 12,5t ?

Es gibt zwei Fahrerlaubnisklassen für landwirtschaftliche Fahrzeuge: L und T. Welche Fahrzeuge du fahren darfst, findest du oben über den Link "Führerschein" und dann links "Fahrerlaubnisklassen".

Mindestalter ist 16 Jahre. Die Führerscheine gelten aber nur für land- und fortwirtschaftliche Zwecke. Zum Spaß rumfahren damit ist nicht erlaubt.

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