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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sircharls
14.01.2005, 16:06 Uhr

Amtshandlung rechtens oder ???

Darf ein in Zivil aber nicht im Dienst befindlicher
Polizeibeamter bei einer strittigen Situation im
Straßenverkehr, bei der er eine der streitenden
Parteien ist, Amtshandlungen vornehmen oder
muß er, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer
gegebenfalls Polizei vor Ort rufen, um den
Streitfall zu klären ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.01.2005, 16:29 Uhr

zu: Amtshandlung rechtens oder ???

Was meinst Du denn zum Beispiel mit Amtshandlungen?

Hm... irgendwie ist das hier glaub ich nciht das richtige Forum für diese Frage, hier geht es um Straßenverkehr...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
14.01.2005, 17:25 Uhr

zu: Amtshandlung rechtens oder ???

aber zugegeben eine interessante Frage!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Heroin, Kokain, Amphetamine

LSD

Haschisch, Marihuana